Ausbildung

 

Ausbildung im Höhenrettungsdienst

Die Ausbildung der für den Höhenrettungsdienst geeigneten Kameraden der Sulzbacher Feuerwehr findet an der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule in Heyrothsberge (BKS), bei Magdeburg, statt. Voraussetzung, um diese Ausbildung zu erhalten, ist der abgeschlossene Truppführer- und Atemschutzgeräteträgerlehrgang. Hinzu kommt eine Untersuchung durch einen Arbeitsmediziner nach G 26 (uneingeschränkte Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst) und G 41 (Höhentauglichkeit). Um den zwei Wochen umfassenden Höhenrettungsgrundlehrgang absolvieren zu können, muss zusätzlich Urlaub geopfert werden, da dieser Lehrgang bis heute nicht zur Standartausbildung der Hessischen Feuerwehr zählt und weder das Land noch die Gemeinden für den Verdienstausfall des einzelnen Lehrgangsteilnehmers aufkommen. Als Weiterbildung folgt der ebenfalls zwei Wochen dauernde Ausbilder-Lehrgang. Mit dem Bestehen dieses Lehrgangs ist der Absolvent berechtigt, selbst den Höhenrettungsgrundlehrgang zu unterrichten und die notwendige Abschlussprüfung abzunehmen. Dabei muss er sich an den Ausbildungsplänen der BKS orientieren und sich an deren Vorgaben halten. Für die Absolventen des Ausbilder-Lehrgangs findet einmal pro Jahr an der BKS ein Erfahrungsaustausch statt, um die auf dem Gebiet der Höhenrettung immer fortschreitende Technik zu vermitteln und die Ausbildung in den einzelnen Feuerwehren auf einem hohen Niveau zu halten.

Die an der BKS erhaltene Ausbildung muss in der eigenen Wehr über das ganze Jahr hinweg gefestigt und erweitert werden. Als Richtlinie hierfür werden mindesten 72 Stunden aktive Arbeit in der Höhenrettung von der BKS vorgegeben. Hierzu zählt nicht nur der praktische Umgang mit den Gerätschaften der Höhenrettung, sondern auch die theoretische Weiterbildung und die Prüfung und Pflege der Materialien der HörG. Diese Mindestanforderung muss zusätzlich zum regulären Übungs- und Einsatzdienst der Feuerwehr geleistet werden.

 

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